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​ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragspartner

Nordic Journal Fotografie

Majbritt Heinze

Lübtheener Straße 19

19273 Amt Neuhaus

+49 157 52526040

nordicjournalfotografie@gmail.com

www.nordicjournalfotografie.com

USt-Id-Nr.:

 

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. 

 

„Fotografien“  im Sinne dieser AGB sind alle von Nordic Journal Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

Vertragsschluss

Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

 

Nutzungs- und Urheberrecht

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen immer beim Fotografen. 

 

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Nordic Journal Fotografie an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Nordic Journal Fotografie zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Bei der Ver­wen­dung der Fotografien für den privaten Gebrauch in Online– und Print­me­dien ist die Fotografin als Urhe­berin der Fotografien zu nen­nen. Eine Ver­letzung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.

 

Die gewerbliche/kommerzielle Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Nordic Journal Fotografie bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Nordic Journal Fotografie. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

 

Der Auftragnehmer darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine) verwenden. Der Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsabschluss ihr ausdrückliches Einverständnis, vorausgesetzt es wurden schriftlich widersprochen. 

 

Die Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt nicht.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

 

Preise & Vergütung 

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist auf der Infos & Preise Seite festgelegt und der Auftrag wird per E-Mail, Whatsapp o.ä. bestätigt. Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen. An- und Abreise von Nordic Journal Fotografie erfolgen jeweils von 19273 Amt Neuhaus aus.

 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

 

Bei Buchungen der Reportage/Homestory, des Baby Paket I und des After Wedding Shootings ist eine Anzahlung in Höhe 100,- € fällig. Bei Buchungen der Standesamtreportage und des Baby Paket II ist eine Anzahlung in Höhe von 150,- € fällig. Bei der Hochzeitreportage sind es 500,- €. Bei allen anderen Shootings ist der volle Betrag per Rechnung zu zahlen.

 

Fäl­lige Rech­nun­gen sind binnen 14 Tagen nach der Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, falls nicht anders Vereinbart, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen. die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Nordic Journal Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Nordic Journal Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Nordic Journal Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Falls der Kunde die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer bei der Standesamtreportage pro angefangene Stunde 150,- € und bei der Hochzeitsreportage pro angefangene Stunde 250,- €. Falls der Kunde bei der Reportage/Homestory, beim Baby Paket oder After Wedding Shoot verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene halbe Stunde 50,- €, bei allen anderen Shootings pro angefangene halbe Stunde 30,- €.

Jedes weitere Foto kostet den Kunden 5€. 

Die gesamte Galerie ist auf Anfrage zu erwerben. 

 

Für Anreisen bis 30 km von 19273 Amt Neuhaus werden keine Anreisekosten erhoben. Ab einer Anreise von 30 km oder mehr erfolgt eine Anrechnung von 0,50€/km. Diese Kosten werden als Reisekosten vertraglich und im Angebot ausgewiesen. Der Kunde ist im Vorfeld über die Kosten informiert.

 

Gewährleistung und Haftung

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Nordic Journal Fotografie keinen Ersatz.

Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Für Schäden am technischen Equipment / Ausstattung der Fotografin sowie an jeglichen von der Fotografin bereitgestellten Utensilien, die im Rahmen der Vertragsdurchführung entstanden sind und auf ein Verschulden des Auftraggebers selbst oder auf ein Verschulden der vom Auftraggeber geladenen Person(en) zurückzuführen ist, haftet der Auftraggeber unmittelbar und umgehend gegenüber der Fotografin im vollen Umfang. 

 

Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen - auch von Familienangehörigen von Majbritt Heinze - etc.) keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

Nordic Journal Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Nordic Journal Fotografie ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

 

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Nordic Journal Fotografie beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

 

Widerspruch & Stornierung

Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 7 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum der Bestätigung der Buchung durch Nordic Journal Fotografie. 

 

Wird ein Shooting aus diversen Gründen auf das nächste Jahr verschoben gelten die aktuellen Preise für eben dieses Jahr. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

 

Bei Absage des Auftraggebers:

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei der Standesamtreportage und beim Baby Paket II eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung von 150,-€ und bei der Hochzeitsreportage eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung von 500,- € einbehalten oder fällig. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit (Standesamt- & Hochzeitsreportage) wird jedoch insgesamt 70 Prozent des Gesamtbetrags fällig.

 

Bei allen anderen Shootings (inklusive der Babypakete) werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30 Prozent des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Im Falle des Eintreten von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnliches, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen, ist die Verschiebung des Termins möglich.

 

Bei Absage des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage des Auftragnehmers wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.

Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

 

Bearbeitung

Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden und stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen.

 

Dazu zählt die nachträgliche Bear­beitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, Anwendungen von Filtern und Presets.

 

Nordic Journal Fotografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

 

Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Nordic Journal Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. 

 

Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

 

 

Ausführung der Vertragspflichten

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Nordic Journal Fotografie ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. 

 

Insbesondere bei Halb- und Ganztagesbuchungen ist Nordic Journal Fotografie oder dessen Erfüllungshilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Fotografien der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­berin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

Nordic Journal Fotografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Nordic Journal Fotografie und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Die Fotografin verwahrt die Negative / Roh-Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative / Roh-Daten nach 3 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

Die Fotografin stellt dem Auftraggeber die ausgewählten und bearbeiteten Bilder in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 30 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotos herunterladen kann. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und vorheriger positiver Abstimmung zwischen den Parteien können die Bilder länger von der Fotografin vorgehalten / gespeichert. Diesbezüglich ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

 

Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

 

Lieferzeiten 

Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist bin­nen 2-3 Arbeitswochen aus.
Bei der Reportage/Homestory sowie Standesamt- und Hochzeitsreportagen gilt grundsätzlich eine Lieferzeit von 6-8 Wochen.
Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen bzw. einzelne Bestimmungen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen oder des ausgestellten Vertrages ganz oder teil­weise unwirk­sam / undurchführbar sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam und die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der angestrebten Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Bei keiner Einigung werden in letzter Konsequenz unwirk­same Bedin­gungen durch die jeweiligen geset­zlichen Regelungen ersetzt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

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