A G B s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragspartner
Nordic Journal Fotografie
Majbritt Heinze
Lübtheener Straße 19
19273 Amt Neuhaus
+49 157 52526040
nordicjournalfotografie@gmail.com
www.nordicjournalfotografie.com
USt-Id-Nr.:
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Nordic Journal Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Vertragsschluss
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
Nutzungs- und Urheberrecht
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen immer beim Fotografen.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Nordic Journal Fotografie an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Nordic Journal Fotografie zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Bei der Verwendung der Fotografien für den privaten Gebrauch in Online– und Printmedien ist die Fotografin als Urheberin der Fotografien zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
Die gewerbliche/kommerzielle Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Nordic Journal Fotografie bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Nordic Journal Fotografie. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
Der Auftragnehmer darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine) verwenden. Der Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsabschluss ihr ausdrückliches Einverständnis, vorausgesetzt es wurden schriftlich widersprochen.
Die Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
Preise & Vergütung
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist auf der Infos & Preise Seite festgelegt und der Auftrag wird per E-Mail, Whatsapp o.ä. bestätigt. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. An- und Abreise von Nordic Journal Fotografie erfolgen jeweils von 19273 Amt Neuhaus aus.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Buchungen der Reportage/Homestory, des Baby Paket I und des After Wedding Shootings ist eine Anzahlung in Höhe 100,- € fällig. Bei Buchungen der Standesamtreportage und des Baby Paket II ist eine Anzahlung in Höhe von 150,- € fällig. Bei der Hochzeitreportage sind es 500,- €. Bei allen anderen Shootings ist der volle Betrag per Rechnung zu zahlen.
Fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach der Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, falls nicht anders Vereinbart, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen. die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Nordic Journal Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Nordic Journal Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Nordic Journal Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Falls der Kunde die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer bei der Standesamtreportage pro angefangene Stunde 150,- € und bei der Hochzeitsreportage pro angefangene Stunde 250,- €. Falls der Kunde bei der Reportage/Homestory, beim Baby Paket oder After Wedding Shoot verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene halbe Stunde 50,- €, bei allen anderen Shootings pro angefangene halbe Stunde 30,- €.
Jedes weitere Foto kostet den Kunden 5€.
Die gesamte Galerie ist auf Anfrage zu erwerben.
Für Anreisen bis 30 km von 19273 Amt Neuhaus werden keine Anreisekosten erhoben. Ab einer Anreise von 30 km oder mehr erfolgt eine Anrechnung von 0,50€/km. Diese Kosten werden als Reisekosten vertraglich und im Angebot ausgewiesen. Der Kunde ist im Vorfeld über die Kosten informiert.
Gewährleistung und Haftung
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Nordic Journal Fotografie keinen Ersatz.
Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Für Schäden am technischen Equipment / Ausstattung der Fotografin sowie an jeglichen von der Fotografin bereitgestellten Utensilien, die im Rahmen der Vertragsdurchführung entstanden sind und auf ein Verschulden des Auftraggebers selbst oder auf ein Verschulden der vom Auftraggeber geladenen Person(en) zurückzuführen ist, haftet der Auftraggeber unmittelbar und umgehend gegenüber der Fotografin im vollen Umfang.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen - auch von Familienangehörigen von Majbritt Heinze - etc.) keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Nordic Journal Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Nordic Journal Fotografie ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Nordic Journal Fotografie beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Widerspruch & Stornierung
Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 7 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum der Bestätigung der Buchung durch Nordic Journal Fotografie.
Wird ein Shooting aus diversen Gründen auf das nächste Jahr verschoben gelten die aktuellen Preise für eben dieses Jahr. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Bei Absage des Auftraggebers:
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei der Standesamtreportage und beim Baby Paket II eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung von 150,-€ und bei der Hochzeitsreportage eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung von 500,- € einbehalten oder fällig. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit (Standesamt- & Hochzeitsreportage) wird jedoch insgesamt 70 Prozent des Gesamtbetrags fällig.
Bei allen anderen Shootings (inklusive der Babypakete) werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30 Prozent des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Im Falle des Eintreten von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnliches, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen, ist die Verschiebung des Termins möglich.
Bei Absage des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage des Auftragnehmers wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.
Bearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden und stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen.
Dazu zählt die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, Anwendungen von Filtern und Presets.
Nordic Journal Fotografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Nordic Journal Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Ausführung der Vertragspflichten
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Nordic Journal Fotografie ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Insbesondere bei Halb- und Ganztagesbuchungen ist Nordic Journal Fotografie oder dessen Erfüllungshilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Nordic Journal Fotografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Nordic Journal Fotografie und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Die Fotografin verwahrt die Negative / Roh-Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative / Roh-Daten nach 3 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Fotografin stellt dem Auftraggeber die ausgewählten und bearbeiteten Bilder in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 30 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotos herunterladen kann. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und vorheriger positiver Abstimmung zwischen den Parteien können die Bilder länger von der Fotografin vorgehalten / gespeichert. Diesbezüglich ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
Lieferzeiten
Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2-3 Arbeitswochen aus.
Bei der Reportage/Homestory sowie Standesamt- und Hochzeitsreportagen gilt grundsätzlich eine Lieferzeit von 6-8 Wochen.
Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen bzw. einzelne Bestimmungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des ausgestellten Vertrages ganz oder teilweise unwirksam / undurchführbar sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam und die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der angestrebten Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Bei keiner Einigung werden in letzter Konsequenz unwirksame Bedingungen durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ersetzt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.